Privat versicherte Patienten (PKV):
Die durchgeführten Leistungen werden nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnet. Von der PKV werden die Kosten übernommen, die in Ihrem individuell vereinbarten Versicherungsvertrag enthalten sind. Gelegentlich gibt es daher auch Kosten, die die privaten Krankenkassen nicht übernehmen. Diese müssen Sie dann selbst tragen.
Gesetzlich versicherte Patienten (GKV):
Die Abrechnung der Kosten über gesetzliche Krankenkassen ist nicht möglich. Gesetzlich versicherte Patienten erhalten ebenfalls eine Rechnung nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte), die sie privat zahlen müssen (Selbstzahler).
Terminabsage:
In unserer Bestellpraxis reservieren wir speziell für Sie persönlich einen Termin. Bitte sagen Sie bei Verhinderung mindestens 24 Stunden vorher ab.